Achte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Jahr 2006 in 57 Staaten einen kritischen Mangel an Gesundheitspersonal festgestellt. Die Anwerbung und Arbeitsvermittlung für eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen aus diesen Staaten darf nach § 38 Beschäftigungsverordnung (BeschV) nur von der Bundesagentur für Arbeit (BA) durchgeführt werden.