Im Blickpunkt

Das LAG Baden-Württemberg führte in einer jüngst veröffentlichten bemerkenswerten Entscheidung vom 27.1.2023 – 12 Sa 56/21 – zu einem Sachvortragsverwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess aus. Danach darf bei einer erlaubten Privatnutzung eines dienstlichen E-Mail-Accounts eine verdachtsunabhängige Überprüfung durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht verdeckt erfolgen. …

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Im Blickpunkt

In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht. Dies entschied das BAG mit Urteil vom 29.…

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