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BAG: Betriebsübergang – notwendiger Inhalt des Unterrichtungsschreibens – Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses – Fristablauf

BAG, Urteil vom 29.6.2023 – 2 AZR 326/22

ECLI:DE:BAG:2023:290623.U.2AZR326.22.0

1. Zu den bei einem Betriebserwerber geltenden Rechten und Pflichten über die nach § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB unterrichtet werden muss, gehört grundsätzlich auch die Anwendbarkeit tariflicher Normen (Rn. 26).

2. Es ist keine Unterrichtung eines außertariflichen Arbeitnehmers über einen Tarifvertrag erforderlich, der für ihn weder beim Betriebsveräußerer noch beim Betriebserwerber normativ gilt oder aufgrund einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme Anwendung findet (Rn. 27 ff.).

3. Für den Inhalt der Information kommt es auf den Kenntnisstand des Veräußerers und des Erwerbers zum Zeitpunkt der Unterrichtung an. Zu spekulativen Mitteilungen sind sie nicht verpflichtet (Rn. 41).

(Orientierungssätze)