Im Blickpunkt

Amazon kommt nicht zur Ruhe. Nachdem das Verwaltungsgericht Hannover dem Onlinehändler Amazon kürzlich den Einsatz von Handscannern in dessen Logistikzentrum in Winsen (Luhe) zur Erfassung bestimmter Arbeitsschritte innerhalb der jeweiligen Prozesspfade von Warenein- bis Warenausgang bestätigte und darin keinen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Grundlagen sah (Urteil vom 9.…

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