Im Blickpunkt

Sofern ein Unternehmen, das einem Konzern angehört, einen Arbeitnehmer seit Beginn des Arbeitsverhältnisses über mehrere Jahre einem anderen Konzernunternehmen überlässt, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Beschäftigung des Arbeitnehmers zum Zweck der Überlassung erfolgt ist. In diesem Fall kann sich das entleihende Unternehmen nicht auf das Konzernprivileg im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) berufen, …

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Klagen außertariflich Beschäftigter gegen die Volkswagen AG auf Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000,00 Euro sowie auf Weitergabe einer Tariferhöhung

Das Arbeitsgericht Braunschweig hat am 15. Oktober 2024 26 Klagen verhandelt, mit denen außertariflich Beschäftigte der Volkswagen AG – vorrangig aus Managementkreisen – von dem Unternehmen die Zahlung des zweiten […]

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