Im Blickpunkt

Ist ein Arbeitsverhältnis auf zwölf Monate befristet, kann eine Probezeit von vier Monaten unangemessen lang und damit unwirksam sein, so eine Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft (AG) Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) vom 23.4.2025, ArbR Nr. 3/2025 unter Verweis auf ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 2.7.2024 –19 Sa 1150/23 (Revision beim BAG anhängig unter dem Aktenzeichen 2 AZR 160/24). …

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Personalknappheit: Oft spielen auch widrige Arbeitsbedingungen und fehlende Investitionen in Aus- und Weiterbildung eine Rolle

Dass in vielen Betrieben Arbeitskräfteknappheit herrscht, hängt auch mit unzureichenden Löhnen, widrigen Arbeitsbedingungen und fehlenden Investitionen in Aus- und Weiterbildung zusammen. Zum Beitrag «Personalknappheit: Oft spielen auch widrige Arbeitsbedingungen und […]

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