Im Blickpunkt

Das BAG (Urteil vom 25.7.2023 – 9 AZR 43/22, nachstehend die Orientierungssätze) bestätigte jüngst, dass ein Fremdgeschäftsführer einer GmbH Urlaubsansprüche nach dem deutschen Urlaubsrecht unmittelbar aus § 7 Abs. 4 BUrlG hat. Dies folgt – unabhängig davon, ob die Klägerin nach nationalem Recht als Arbeitnehmerin anzusehen ist – aus einer mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG konformen Auslegung der Vorschrift. …

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