Beschluss vom 24. April 2024 – 7 ABR 20/23; ECLI:DE:BAG:2024:240424.B.7ABR20.23.0
Voraussetzung für die Fortsetzung eines Beschlussverfahrens ist im Rahmen der Rechtsbeschwerde die Zulässigkeit der Beschwerde. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Landesarbeitsgericht die Beschwerde als zulässig angesehen hat; vielmehr hat das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen, ob die in der Vorinstanz eingelegte Beschwerde ordnungsgemäß eingelegt und begründet wurde (Rn. 17).
(Orientierungssätze)