Caveat venditor – Augen auf beim Unternehmensverkauf!

Der Unternehmenskauf ist eine Domäne der Kautelarjurisprudenz. Wochen- oder monatelange Verhandlungen der Parteien münden in den Unternehmenskaufvertrag. In ihm vereinbaren die Parteien das von ihnen gewünschte Haftungsregime. Kernbestandteile dieses Regimes sind insbesondere Garantien und Freistellungen, dazu maßgeschneiderte Rechtsfolgenregelungen und ein weitest möglicher Ausschluss der gesetzlichen Ansprüche; der Käufer trägt typischerweise das Risiko, …

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BFH: Videoverhandlung

1. NV: Der Anspruch auf die vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts ist verletzt, wenn nicht alle zur Entscheidung berufenen Richter während der „Videokonferenz“ für die lediglich „zugeschalteten“ Beteiligten sichtbar sind […]

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BStBK: Bürokratieabbau dringend jetzt angehen

Die Bundessteuer­beraterkammer (BStBK) fordert die Bundes­regierung auf, Nachbesserungen am jüngst vorgelegten Referentenentwurf zum Vierten Bürokratie­entlastungs­gesetz vorzunehmen. Will sie den „Bürokratie-Burn-Out“ in Deutschland wirklich beenden, muss hier dringend nachgelegt werden. Der […]

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