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BFH: Sogenannter Blockerwerb kann § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG unterfallen

Urteil vom 06. September 2023, I R 16/21

ECLI:DE:BFH:2023:U.060923.IR16.21.0

Die in § 8b Abs. 4 Satz 6 des Körperschaftsteuergesetzes angeführte Beteiligungsschwelle (10 % des Grund- oder Stammkapitals) kann durch einen aus Sicht des Erwerbers wirtschaftlich einheitlichen Erwerbsvorgang auch dann erreicht werden, wenn an diesem Vorgang mehrere Veräußerer beteiligt sind.

(Amtlicher Leitsatz)