Mit seiner Entscheidung vom 5.2.2026 untersagte das Bundeskartellamt Amazon die Nutzung von Preiskontrollmechanismen auf seinem Marktplatz. Es schafft damit erneut einen nicht unumstrittenen Präzedenzfall in der Digitalökonomie und setzt erstmals den neuen § 34 GWB zur Gewinnabschöpfung des vermuteten Verletzergewinns in Höhe von immerhin 59 Mio. Euro ein: Mittels eines Preiskontrollmechanismus entscheidet Amazon, …
Weiterlesen
