Die EU harmonisiert das Insolvenzrecht – zumindest punktuell

Der Weg zur europäischen Insolvenzrechtsangleichung ist um ein entscheidendes Kapitel reicher. Mit der Richtlinie (EU) 2026/799 zur Harmonisierung zentraler Aspekte des Insolvenzrechts ist am 21.4.2026 ein Rechtsakt in Kraft getreten, dessen Inhalt stets als politisch ambitioniert und dogmatisch kaum greifbar galt: Die (teilweise) Vereinheitlichung des Insolvenzrechts. …

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