Im Blickpunkt
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 8.6.2026 die finale Staatenaustauschliste 2026 im Sinne des § 1 Abs. 1 Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) veröffentlicht. Die Liste bestimmt, mit welchen Staaten Deutschland zum 30.9.2026 Finanzkonteninformationen im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs (Common Reporting Standard – CRS) austauscht. Meldepflichtige Konten, d. h. die relevanten Finanzdaten des Meldezeitraums 2025, sind bis spätestens zum 31.7.2026 an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Das BZSt leitet diese Informationen anschließend an die zuständigen Steuerbehörden der jeweiligen Partnerstaaten weiter. Zu den Staaten im Sinne des § 1 Abs. 1 FKAustG zählen neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch zahlreiche Drittstaaten, die entweder Vertragsparteien der multilateralen CRS-Vereinbarung sind, entsprechende Abkommen mit der Europäischen Union geschlossen haben oder über bilaterale Steuerinformationsabkommen mit Deutschland verfügen. Insgesamt umfasst die Liste 118 Länder. Für die steuerliche Praxis ist die Veröffentlichung der finalen Staatenaustauschliste von zentraler Bedeutung, da sie Rechtssicherheit hinsichtlich der Meldepflichten schafft. Banken, Versicherungen, Verwahrstellen und andere meldende Finanzinstitute müssen ihre CRS-Prozesse an der jeweils aktuellen Liste ausrichten, um fehlerhafte oder unterlassene Meldungen zu vermeiden. Gleichzeitig stellt der internationale Datenaustausch ein wesentliches Instrument zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung und zur Förderung der steuerlichen Transparenz dar. Die finale Staatenaustauschliste 2026 bestätigt damit erneut die hohe Bedeutung des automatischen Informationsaustauschs als Kernbestandteil der internationalen Steuerkooperation und der weltweiten Umsetzung des OECD-Common-Reporting-Standards.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht
BB 2026, 1556
