Auch im Jahr 2026 bleibt die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des geltenden Schenkung- und Erbschaftsteuerrechts eines der zentralen steuerpolitischen Themen. Nachdem, entgegen vielfacher Gerüchte, im November 2025 kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ergangen ist, blicken alle weiterhin gespannt nach Karlsruhe. Zugleich hat die SPD bereits ein Reformkonzept vorgelegt und damit die politische Diskussion erneut angestoßen. Für Steuerpflichtige und Berater drängt sich vor diesem Hintergrund die Frage auf, ob und in welchem Umfang der Gesetzgeber eine rückwirkende Neuregelung der Erbschaftsteuer erlassen könnte, falls das BVerfG die aktuelle Rechtslage beanstandet. Der BFH hat hierzu am 20.11.2025 entschieden, dass die Rückwirkung des derzeitigen Rechts auf Erwerbe ab dem 1.7.2026 zulässig sei. Ob dies verfassungsrechtlich zutreffend ist, erscheint fraglich.

