Im Blickpunkt

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Abbildung 2

Mit den jüngsten Unterzeichnungen von Spanien (18.6.2026), Albanien (16.6.2026) und Österreich (16.6.2026) haben nun insgesamt 34 Staaten die neue Konvention des Europarats gezeichnet und sich damit zur fundamentalen Bedeutung einer freien, unabhängigen und sicheren Anwaltschaft im demokratischen Rechtsstaat bekannt. Die BRAK fordert nun schnelles Handeln in Brüssel und Berlin, damit die Konvention schnellstmöglich in Kraft tritt (vgl. BRAK, Newsletter vom 18.6.2026). Die neue Konvention solle insbesondere die Unabhängigkeit der Anwaltschaft samt der anwaltlichen Selbstverwaltung garantieren sowie den Schutz gegen Angriffe mit Bezug zur Berufsausübung gewährleisten. Dazu werden völkerrechtliche verbindliche Mindeststandards festgelegt. Die Konvention reagiere damit auf besorgniserregende Entwicklungen in vielen Staaten, in denen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend Angriffen, Drohungen, Einschüchterungsversuchen und Belästigungen ausgesetzt sind. Solche Übergriffe gefährden nicht nur einzelne Berufsträger und -trägerinnen, sondern auch den Zugang zum Recht für jedermann, faire Verfahren sowie die Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten und damit die Rechtsstaatlichkeit insgesamt. Die Konvention wurde über viele Jahre unter Mitwirkung der BRAK und ihrer europäischen Partner erarbeitet und im März 2025 fertiggestellt. Die Möglichkeit zur Unterzeichnung der Konvention wurde vom Europarat am 13.5.2025 eröffnet. Am 13.5. und 14.5.2025 zeichneten daraufhin in Luxemburg 17 Staaten, u. a. Frankreich, Italien, Großbritannien und Polen. Für Deutschland unterzeichnete Justizministerin Dr. Stefanie Hubig im Beisein von BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels am 26.1.2026 in Straßburg. Doch bis die neue Konvention in Kraft tritt, dürfte es noch dauern. Dazu sind acht Ratifizierungen erforderlich, bisher hat noch kein einziger Staat die Konvention ratifiziert. Die größte Herausforderung liegt derzeit auf europäischer Ebene: Nach Auffassung der EU-Kommission dürfe aus kompetenzrechtlichen Gründen kein EU-Mitgliedstaat die Konvention ratifizieren, bevor nicht auch die Europäische Union beigetreten ist. Die dafür erforderlichen Beschlussvorlagen an den Rat der EU legt die Kommission aber trotz gegenteiliger Ankündigungen seit über einem Jahr nicht vor. Die BRAK kritisiert diese Verzögerung scharf und fordert ein zügiges Vorgehen in Brüssel und Berlin. Eine schnelle Ratifizierung sei notwendig, um eine freie und unabhängige Anwaltschaft in Europa und der Welt nachhaltig abzusichern.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2026, 1537