Im Blickpunkt

Mit der am 23.2.2022 vorgeschlagenen Richtlinie für ein EU-Lieferkettengesetz sollen Unternehmen künftig verpflichtet werden, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte sowie auf die Umwelt zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern, abzustellen oder zu vermindern (s. dazu auch die Meldungen auf S. 514 und S. 553 in diesem Heft). Der Entwurf sieht schärfere Regelungen vor als sein deutsches Pendant – das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, …

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