Im Blickpunkt

Der am 5.10.2022 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf einer Formulierungshilfe zur Umsetzung der insolvenzrechtlichen Vorgaben (s. hierzu auch die Meldung unten auf S. 2306) sieht folgende vorübergehende Regelungen im Insolvenzrecht vor: Der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung wird von zwölf auf vier Monate herabgesetzt. Hierdurch wird die Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung nach § 15a InsO deutlich abgemildert. …

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