Im Blickpunkt

Der am 5.10.2022 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf einer Formulierungshilfe zur Umsetzung der insolvenzrechtlichen Vorgaben (s. hierzu auch die Meldung unten auf S. 2306) sieht folgende vorübergehende Regelungen im Insolvenzrecht vor: Der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung wird von zwölf auf vier Monate herabgesetzt. Hierdurch wird die Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung nach § 15a InsO deutlich abgemildert. …

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Im Blickpunkt

Die Bundesregierung will auf die aktuelle wirtschaftliche Lage auch mit Anpassungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht reagieren. Der Gravenbrucher Kreis begrüßt den Vorschlag und plädiert für zielgerichtete Eingriffe, um die vorhandenen Instrumente flexibel und effizient nutzen zu können (s. PM Gravenbrucher Kreis vom 22.9.2022). In seiner Stellungnahme zum Entwurf einer Formulierungshilfe zur Ergänzung des Gesetzes zur Abschaffung des Güterrechtsregisters (BT-Drs. …

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