Im Blickpunkt

Mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes nahm die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit dem 14.5.2024 ihre Arbeit als zentraler Koordinator für Digitale Dienste in Deutschland auf (vgl. PM BNetzA vom gleichen Tag). Als Digital Services Coordinator (DSC) überwache die BNetzA, dass Online-Dienste die neuen Regeln des Digital Services Act (DSA) einhalten. Bei systematischen Verstößen könne der DSC Zwangs- und Bußgelder verhängen. …

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BGH: Zum Widerrufsrecht eines in Deutschland wohnhaften Verbrauchers bei Abschluss von „Kauf- und Dienstleistungsverträgen“ über Teakbäume in Costa Rica mit einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen über Fernkommunikationsmittel ohne Widerrufsbelehrung

BGH, Urteil vom 15.5.2024 – VIII ZR 226/22 Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15.5.2024 entschieden, dass einem in Deutschland wohnhaften Verbraucher hinsichtlich […]

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