Im Blickpunkt

Bei der Prüfung von Zusammenschlüssen und in den meisten Kartellfällen müssen für die Abgrenzung der relevanten Märkte die Bereiche bzw. Gebiete ermittelt werden, in denen Unternehmen miteinander im Wettbewerb stehen (vgl. PM EU-Kommission – Vertretung in Deutschland – vom 8.2.2024). Die Europäische Kommission hat eine überarbeitete Bekanntmachung über die Abgrenzung des relevanten Marktes angenommen. …

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BGH: Peek & Cloppenburg V

a) Stört eines von zwei gleichnamigen Handelsunternehmen, die an unterschiedlichen Standorten im Bundesgebiet stationäre Warenhäuser betreiben, die zwischen ihnen bestehende kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage durch eine bundesweite Werbung für seinen Onlineshop in […]

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