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BGH: Keine Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen Bestellung eines Prozesspflegers für GmbH

BGH, Beschluss vom 22.10.2024 – II ZB 11/23

Eine sofortige Beschwerde gegen die Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 ZPO für eine GmbH ist nicht statthaft.

(Amtlicher Leitsatz)