Im Blickpunkt

Der EuGH hat mit Urteil vom 28.1.2025 – C-253/23 (vgl. EuGH, PM Nr. 8/25 vom gleichen Tag, Tenor sogleich folgend hier auf S. 257 abgedruckt) zum Kartellschadensersatz entschieden, dass eine nationale Regelung, die ein Sammelklage-Inkasso ausschließt, gegen das Unionsrecht verstoßen kann. Das sei der Fall, wenn das nationale Recht keinen anderen kollektiven Rechtsbehelf zur Bündelung individueller Forderungen der durch ein Kartell Geschädigten vorsieht und sich die Erhebung einer individuellen Schadensersatzklage als unmöglich oder übermäßig schwierig erweist. …

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