Im Blickpunkt

Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig (vgl. EuGH, PM Nr. 202/24 vom 19.12.2024 – C-295/23, Tenor sogleich folgend hier auf S. 1 abgedruckt). Ein solches Verbot sei gerechtfertigt, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Ein Mitgliedstaat dürfe die Beteiligung reiner Finanzinvestoren am Kapital einer Rechtsanwaltsgesellschaft verbieten. …

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