Im Blickpunkt

Das BMJV und das BMF schlagen die Einführung einer neuen Rechtsform für Unternehmen vor: Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV, vgl. BMJV, PM Nr. 15/2026 vom 4.3.2026). Sie soll nachhaltiges, an langfristigen Zielen orientiertes Unternehmertum befördern. Unternehmer sollen durch die Wahl der neuen Rechtsform sicherstellen können, dass erwirtschaftete Gewinne dauerhaft in der Gesellschaft verbleiben – und zwar ohne komplizierte rechtliche Hilfskonstruktionen. …

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BGH: FRAND-Einwand III

AEUV Art. 102 Abs. 2 Buchst. b, c a) Die fortdauernde Lizenzbereitschaft des Benutzers ist unabdingbare Voraussetzung einer erfolgreichen Lizenzverhandlung und damit auch für den Vorwurf eines Missbrauchs von Marktmacht […]

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