Im Blickpunkt

Beurkundungen sollen künftig generell auch in elektronischer Form errichtet werden können: also z. B. mittels eines Unterschriftenpads. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 13.6.2025 veröffentlicht hat (vgl. BMJV, PM Nr. 19/20205 vom gleichen Tag). Bislang ist das Beurkundungsverfahren grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet. …

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