Am 7.12.2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 (ABlEU vom 1.12.2021, L 429, 1) im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen beschlossen. Herzstück des Gesetzentwurfs ist ein neuer Unterabschnitt im Vierten Abschnitt des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs, …
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