Im Blickpunkt

Nach § 139c AO vergibt die zuständige Finanzbehörde die sog. “Wirtschafts-Identifikationsnummer”, die mit dem Buchstaben “DE” beginnt. Sie darf nur einmal vergeben werden. Das BMF hat nun einen Referentenentwurf zur Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung – WIdV) vorgelegt. Damit wird von der Verordnungsermächtigung des § 139d AO Gebrauch gemacht. …

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