1. NV: Wird eine Anfechtungsklage durch Sachurteil abgewiesen, in dem die Nichtigkeit des angefochtenen Bescheids geprüft und verneint wird, erfasst die Rechtskraft des Urteils grundsätzlich auch die Feststellung, dass der zugrunde liegende Bescheid nicht nichtig ist.
2. NV: Die rechtskräftige Feststellung in einem Ersturteil über eine Anfechtungsklage, dass ein Bescheid nicht nichtig ist, schließt für denselben Bescheid die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsfeststellungsklage und einer Klage gegen die Ablehnung einer Nichtigkeitsfeststellung mit Regelungscharakter im Verfahren gemäß § 125 Abs. 5 der Abgabenordnung aus.
BFH, Beschluss vom 11.8.2026 – VIII B 51/25
(Amtliche Leitsätze)


