Im Blickpunkt

Das Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) vom 25.6.2021 (BGBl. I, 2056) hat die Verwaltungs- und Legislativmaßnahmen bereitgestellt, um die Steueroasen-Abwehrverordnung zu erlassen, § 3 Abs. 1 S. 1 StAbwG. Diese Verordnung benennt die Steuerhoheitsgebiete, die nach § 2 Abs. 1 StAbwG nicht kooperativ sind. Voraussetzung ist, dass die nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete in der von der Europäischen Union im Amtsblatt veröffentlichten EU-Liste aufgeführt sind. …

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IMAGO / Westend61

EuGH: Beihilfe des Großherzogtums Luxemburg – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar und rechtswidrig erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Steuervorbescheid (‚tax ruling‘) – Selektiver Charakter – Fremdvergleichsgrundsatz – anwendbares nationales Recht

Der EuGH hat mit Urteil vom 8.11.2022 – C‑885/19 P und C‑898/19 P – entschieden: 1. Die Rechtssachen C‑885/19 P und C‑898/19 P werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. 2. Das […]

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