Landesregierung leitet rechtliche Schritte gegen das beschlossene Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer ein.

Das Kabinett hat beschlossen, gegen das beschlossene Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Drucksache 7/6813) rechtliche Schritte einzuleiten.