EuGH, Urteil vom 21.9.2023 – C-831/21 P
1. Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 22. Oktober 2021, Fachverband Spielhallen und LM/Kommission (T‑510/20, ECLI:EU:T:2021:745), wird aufgehoben.
2. Die Sache wird an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen.
3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
(Tenor)
Volltext BB-Online BBL2023-2261-1