Da die Bestellung des Insolvenzverwalters im konkreten Insolvenzverfahren regelmäßig eilbedürftig ist, führen die Insolvenzgerichte sog. Vorauswahllisten, in die alle Bewerberinnen aufgenommen werden, die zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereit und generell geeignet sind. Gesetzliche Regelungen dazu, in welcher Art und mit welchem Inhalt eine Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter zu führen ist, …
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