Präsident der Bundesnetzagentur – „Besonders geschützte Kundengruppen werden in Gasnotlage bevorzugt beliefert“

Der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller erklärte im Dlf, in einer Gasnotlage gelte ein SOS-Plan nach EU-Recht. Private Haushalte únd Versorgungseinrichtungen würden nicht abgeschaltet. Müller begrüßte in diesem Zusammenhang den Ausbau von Flüssiggasterminals. Die Gasspeicher in Deutschland seien nicht genug gefüllt.

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