2005 führte der Gesetzgeber die Kontenabfrage für Finanzämter und Sozialbehörden ein, um säumige Zahler und Steuerbetrüger zu ermitteln. Seit 2013 können auch die Gerichtsvollzieher Kontenabfragen durchführen. Zentral erfolgen die Kontenabfragen durch das Bundeszentralamt für Steuern. 2015 fanden 302 000 Abrufe statt. Diese steigerten sich auf 1,14 Millionen Abrufe im Jahr 2021. …
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