Im Blickpunkt

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Abbildung 3

Am 30.8.2022 hat der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, die Broschüre “Jahresbericht 2021/22” der Behörde vorgestellt. Ausweislich der Pressemitteilung des BKartA vom 30.8.2022 betonte er, dass auch in schwierigen Zeiten der Wettbewerbsschutz nicht zu kurz kommen dürfe. “Unternehmen dürfen die Krise nicht dazu nutzen, ihre Gewinne durch Kartellrechtsverstöße zu erhöhen. Wir schauen deshalb genauestens hin: Gegen illegale Absprachen oder Marktmachtmissbrauch werden wir konsequent vorgehen. Auf der anderen Seite zeigt sich das Kartellrecht auch als flexibel genug, um die veränderten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und besondere Bedarfe der Unternehmen, beispielsweise nach krisenbedingten Kooperationen untereinander übergangsweise zu tolerieren.” Die aktuelle wirtschaftliche Lage verdeutliche auch die wichtige Funktion der Fusionskontrolle. In konzentrierten Märkten sei Preissetzungsmacht durch einzelne Unternehmen leichter durchzusetzen. Die präventiv wirkende Fusionskontrolle sei aus diesem Grund ein wichtiges Instrument der Wettbewerbsbehörden. Im Frühjahr 2021 habe das BKartA das Wettbewerbsregister des Bundes erfolgreich an den Start gebracht, das einen Beitrag zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Kartellverstößen leisten solle. Es gebe bereits über 4 000 Mitteilungen über relevante Verstöße von Staatsanwaltschaften, dem Zoll und anderen Behörden. Täglich werden durchschnittlich rund 800 Abfragen, ob eine Eintragung vorliegt, von Auftraggebern durchgeführt. Die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Habeck, die Handlungsmöglichkeiten des BKartA zu erweitern, werden von Mundt ausdrücklich begrüßt. Mit der 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sollen Sektoruntersuchungen schlagkräftiger ausgestaltet, die Hürden für eine kartellrechtliche Gewinnabschöpfung gesenkt und ein missbrauchsunabhängiges Entflechtungsinstrument eingeführt werden. Außerdem plant die Bundesregierung, die Kompetenzen des Bundeskartellamtes noch in dieser Legislaturperiode auszubauen.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2022, 1985