Auf die völkerrechtswidrige russische Annexion ukrainischer Gebiete hat die EU mit dem Achten Sanktionspaket reagiert, das am 7.10.2022 in Kraft getreten ist. Ungeachtet der Nachvollziehbarkeit dieses Schritts haben sowohl der Deutsche Anwaltverein (s. dazu auch die Meldung auf S. 2370 in diesem Heft) als auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) die wesentliche Einschränkung der rechtlichen Beratung von in Russland niedergelassenen juristischen Personen, …
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