Das LAG Düsseldorf befasst sich gemäß PM Nr. 13/22 in zwei Verfahren mit Kündigungen wegen der Fälschung eines Impfnachweises zum Corona-Virus. In dem einen Verfahren galt bei der Beklagten mit Inkrafttreten des § 28b Abs. 1 IfSG in der Fassung ab dem 24.11.2021 die 3G-Regelung. Die Beklagte bat den Kläger um Vorlage eines entsprechenden Beleges. Mit Datum vom 25.11.2021 legte der Kläger ein digitales EU-Impfzertifikat vor, …
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