Vor dem LAG Düsseldorf war streitig, ob die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zu den Stichtagen 31.5.2022, 9.10.2023 und 26.3.2024 sog. Mehrheitsgewerkschaft i. S. v. § 4a TVG in dem Wahlbetrieb 9.3. Rhein-Ruhr der DB Regio AG war, mit der Folge, dass dort ausschließlich die von ihr mit dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.…
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