Zu den Aufgaben der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) gehört gem. § 86 Abs. 2 Nr. 10 Steuerberatungsgesetz (StBerG), eine Steuerberaterplattform einzurichten, die der elektronischen Kommunikation und der elektronischen Zusammenarbeit dient und die einen sicheren Austausch von Daten und Dokumenten ermöglicht. Weiterhin hat die BStBK gem. § 86 Abs. 2 Nr. 11 StBerG die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer einzurichten. …
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