Arbeitgeber sehen sich bei Massenentlassungen mit den administrativ teils nur schwer zu bewältigenden Anforderungen des Massenentlassungsverfahrens konfrontiert. Danach müssen Arbeitgeber mit ihrem Betriebsrat (soweit vorhanden) ein Konsultationsverfahren durchführen und gegenüber der Agentur für Arbeit (AfA) eine Massenentlassungsanzeige (MEA) erstatten, wenn diese innerhalb von 30 Tagen so viele Entlassungen vornehmen, …
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