Im Blickpunkt

Das BAG hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Sanktion ein Verstoß gegen § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG iRe. Massenentlassungsverfahrens nach sich zieht. Mit seinem Beschluss hat das BAG zunächst keine Entscheidung getroffen, sondern die Angelegenheit dem EuGH vorgelegt (BAG, Beschluss vom 27.1.2022 – 6 AZR 155/21 (A), dazu Pressemitteilung 4/22). Der EuGH soll zunächst klären, …

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