Im Blickpunkt

Ordnungsgemäße Arbeitszeiterfassung und redliches Verhalten oder fristlose Kündigung: Ein Arbeitgeber kündigte einer Mitarbeiterin fristlos i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB. Sie trank im gegenüberliegenden Café zumindest zehn Minuten lang Kaffee, ohne sich dafür aus dem Zeiterfassungssystem auszuloggen. Die fristlose Kündigung erfolgte zu Recht, so das LAG Hamm (Urteil vom 27.…

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