Im Blickpunkt

Das LAG Baden-Württemberg führte in einer jüngst veröffentlichten bemerkenswerten Entscheidung vom 27.1.2023 – 12 Sa 56/21 – zu einem Sachvortragsverwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess aus. Danach darf bei einer erlaubten Privatnutzung eines dienstlichen E-Mail-Accounts eine verdachtsunabhängige Überprüfung durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht verdeckt erfolgen. …

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