Im Blickpunkt

Anpassung der Vorschriften über die Betriebsratsvergütung: Die Bundesregierung hat beschlossen, den Vorschlag der Expertenkommission Betriebsratsvergütung ins BetrVG zu übernehmen. Die dazu vom BMAS gebildete Expertenkommission hat im Herbst 2023 ihre Vorschläge vorgestellt (s. BB Heft 42, Im Blickpunkt, BB 2023, 2419). Das Betriebsratsmandat bleibt ein unentgeltliches Ehrenamt. …

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