Im Blickpunkt

Die fristlose Kündigung eines gehobenen Redakteurs aus der arabischen Redaktion bei der Deutschen Welle wegen antisemitischer Äußerungen ist wirksam. So das LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 4.4.2024 – 5 Sa 894/23, PM Nr. 11/24 vom 12.6.2024), entgegen der erstinstanzlichen Entscheidung des ArbG Berlin. Der seit 2005 zunächst als freier Mitarbeiter beschäftigte Redakteur hatte im Zeitraum von 2014 bis 2019 auf seinen privaten Facebook- und Twitterkonten Äußerungen zu Israel und Palästina veröffentlicht, …

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