Im Blickpunkt

Das BAG hat mit Urteil vom 15.10.2021 – 6 AZR 253/19 – zu einer geltend gemachten Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten durch die Regelung von Mehrarbeit und Überstunden im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K) entschieden. In der Pressemitteilung des BAG Nr. 34/21 heißt es dazu: Der TVöD-K für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände enthält für den Freizeitausgleich und die Vergütung von Stunden, …

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IMAGO / MASKOT

Pfändbares Arbeitseinkommen iSv. § 850 Abs. 2 ZPO – Entgeltumwandlung nach Pfändungs- und Überweisungsbeschluss – Das Bundesarbeitsgericht

Aus der Pressemitteilung des BAG: „Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, dass der Arbeitgeber für den/die Arbeit-nehmer/in eine Direktversicherung abschließt und ein Teil der künftigen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin durch Entgeltumwandlung für seine/ihre […]

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