Laut Pressemitteilung 1/2022 des LAG Köln vom 3.1.2022 hat das Gericht am 2.11.2021 zum Az. 4 Sa 290/21 entschieden, wenn eine Arbeitnehmerin, die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete E-Mail liest und von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie anfertigt, …
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