“Put the pedal to the metal” – Wettbewerbsstörung im Kraftstoffgroßhandel?

Wirtschaftsverbände liefen Sturm, Wissenschaftler sprachen von einem Paradigmenwechsel – die Einführung des § 32f Abs. 3 GWB im Jahr 2023 hatte großes Aufsehen erregt. Gegenstand und Spezifikum des neuen Paragraphen ist, dass er – anders als Kartellverbot oder Verbot des Missbrauchs von Marktmacht – nicht an einen Normverstoß, sondern allein an eine Wettbewerbsstörung anknüpft.

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Hinweise zur Anwendung des Country-by-Country (CbC) Reportings bei transparenten Personengesellschaften gem. § 138a Abgabenordnung (AO)

… und zum Country-by-Country Report (CbCR)-Safe-Harbour nach § 84 Mindeststeuergesetz (MinStG) – Bundesfinanzministerium – Service Zum Beitrag «Hinweise zur Anwendung des Country-by-Country (CbC) Reportings bei transparenten Personengesellschaften gem. § 138a […]

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