Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 7

Die Steuerpolitik tritt derzeit auf der Stelle. Die Äußerungen der Politiker bedienen unterschiedliche Erwartungen. Zunächst trat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil mit einer Zahl in die Öffentlichkeit, indem er äußerte, dass geringe und mittlere Einkommen um “einige hundert Euro” im Jahr entlastet werden sollten. Dabei nannte er Verdienste von 2 500 bis 3 000 Euro, unklar aber, ob brutto oder netto. Nun brachte die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas eine weitere Zahl ins Spiel, sie erwartet “mindestens eine Entlastung von 500 Euro im Jahr”. Egal welche Zahl, sollte sich die Bundesregierung die Frage stellen, ob dies der richtige Weg ist. Aufgrund der Kassenlage ist offensichtlich, dass eine wie auch immer geartete Einkommensteuerreform nicht zu Mindereinnahmen führen darf. Es muss eine Umverteilung im System stattfinden, so diese überhaupt möglich ist. Können so wirtschaftliche Impulse gesetzt werden? Zweifel sind angebracht. Wäre es vielleicht klüger, die politisch gewollte Verteuerung aller Lebensbereiche zu hinterfragen? 2025 betrugen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung (nationale CO2-Steuer und europäischer Emissionshandel) immerhin 21,4 Mrd. Euro. Die Kosten der Bürokratie sind kaum bezifferbar. Jede Form von Regulierung muss administriert werden. Personal ist erforderlich und löst somit selbstverständlich Finanzbedarf aus. Daraus leitet sich eine weitere Erkenntnis ab, nämlich, dass sich kurzfristige unter Zeitdruck zusammengeschusterte Maßnahmen im Grunde verbieten. Die Haushaltslücken des Bundes bzw. der gesamte Finanzbedarf des Bundes erfordern zwangsweise Wirtschaftswachstum, um zu höheren Steuereinnahmen zu kommen. Da es sich um stetiges Wirtschaftswachstum handeln muss, können kurzfristige Maßnahmen den Erfolg nicht herbeiführen. Insofern sollte sich die Bundesregierung die Frage stellen, was sie dafür tun und wie es kann gelingen kann, das Geschäftsmodell der Bundesrepublik Deutschland zukunftsfest zu machen. Umverteilungskonzepte und Zeitdruck werden die Lösung nicht bringen.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2026, 1493