Im Blickpunkt
Das BMF hat am 1.6.2026 den ersten Monitoringbericht zum Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) für das Jahr 2025 an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags übersendet. Außerdem wurde ein Monitoring-Dashboard auf “bundeshaushalt.de” veröffentlicht, das die wichtigsten Daten aus dem Bericht und aktuelle titelscharfe Mittelabflüsse mit Stichtag 30.4.2026 enthält. Dies wird kontinuierlich mit aktuellen Daten weitergeführt. Ziel ist die Einführung eines neu entwickelten und bereichsübergreifenden Fortschritts- und Wirkungsmonitoring für die Investitionen aus der Bundessäule des SVIK. Damit soll ein neuer Standard in Transparenz und Nachvollziehbarkeit öffentlicher Investitionen geschaffen werden. Die Daten zeigen, dass die Investitionen aus dem SVIK zu einem Wirtschaftswachstum von ca. 0,5 % geführt haben. Ohne die Mittel des SVIK wäre eine Stagnation der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland die Folge gewesen. Ca. zwei Drittel der Titel des SVIK, die im Jahr 2025 mit Investitionsmitteln ausgestattet waren, verharrten bis zum Ende 2025 in der Planungsphase. Ein Drittel befand sich in der Umsetzungs- oder Betriebsphase. Deutlich wird, dass wesentlich mehr Tempo erforderlich ist. Die Minderausgaben des SVIK im Jahr 2025 belaufen sich nach dem Monitoring auf 13,3 Mrd. Euro im Vergleich zur Planung. An Ausgaben geplant waren 37,2 Mrd. Euro, wovon nur 24 Mrd. Euro ausgegeben wurden, mithin 65 %. Dies liegt auch daran, dass in den Ländern erst die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Zu begrüßen ist die Transparenz, die der Bericht deutlich macht. Es gibt erstmals ein zentrales Dashboard mit titelscharfen Daten, Fortschritts- und Wirkungsmonitoring. Das BMF betont aktive Steuerung und Nachsteuerungsmöglichkeiten. Kritisch zu sehen ist die Umsetzung, die stark hinter der Planung hinterherhinkt. Nur etwa 54–65 % der Ziele sind erreicht. Die Bundesländer haben fast nichts ausgegeben. Bei der Umsetzung gibt es noch sehr viel Luft nach oben.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht
BB 2026, 1429
