Im Blickpunkt
Nun ist die Katze aus dem Sack! Die Bundesregierung hat sich über Einzelheiten einer Steuerreform geeinigt. Sie wird offiziell als Entlastung für Bürgerinnen und Bürger mit kleinem und mittlerem Einkommen dargestellt. Nach den aktuellen Plänen soll sie zum 1.1.2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Arbeitnehmerpauschbetrags. Außerdem soll der Spitzensteuersatz erst ab einem etwas höheren zu versteuernden Einkommen greifen; das jährliche Entlastungsvolumen wird mit rund 10 Mrd. Euro angegeben. Das Bundesfinanzministerium gibt die Entlastung für eine vierköpfige Familie mit zwei mittleren Einkommen und rund 60 000 Euro Haushaltseinkommen mit ca. 600 Euro pro Jahr an. Zu berücksichtigen ist, dass ein erheblicher Teil des vorgesehenen Entlastungsvolumens auf die Erhöhung des Grundfreibetrages entfällt. Außerdem gibt Anlass zur Sorge, dass die “Steuerentlastung” durch Belastungen wie steigende Krankenversicherungsbeiträge, Rentenversicherungsbeiträge, planmäßige Erhöhung der CO2-Abgabe und Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen mehr als aufgezehrt wird. Zur Gegenfinanzierung der sog. “Steuerreform” greift der Reichensteuersatz von 45 % bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250 000 Euro, und ab 280 000 Euro beträgt der Reichensteuersatz 47 %. Eine weitere Gegenfinanzierung ist die Absenkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 auf 15 %. An diesen zwei Gegenfinanzierungsbeispielen wird deutlich, dass das Gesamtpaket den Namen Steuerreform nicht verdient. Auch die Entlastungswirkung ist mehr als fraglich. Zudem könnte der Bund die Rechnung ohne die Bundesländer, mithin dem Bundesrat gemacht haben, weil diese genau wie die Gemeinden am Steuerausfall beteiligt sind. Alles in allem nur ein Kompromiss, dessen Wirkungen mehr als fraglich sind.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht
BB 2026, 1621
