Wird eine Personengesellschaft auf eine bereits an ihr beteiligte Kapitalgesellschaft verschmolzen, verbindet sich eine Seitwärts- mit einer Aufwärtsverschmelzung. Bilanzsteuerlich entscheidet sich am Einbringungsgegenstand, ob die Buchwerte fortgeführt werden können oder ob stille Reserven aufzudecken sind. Stellt man auf den Betrieb der Personengesellschaft ab, ist deren gesamtes – über alle Gesellschafter saldiert – positives Betriebsvermögen maßgeblich, …

